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Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Website finden Sie alle Termine der nächsten föderalen Eignungsprüfungen. Sie können sich für "FBN-Alert" einschreiben, um automatisch über neue Termine benachrichtigt zu werden.
Die Teilnahme an den föderalen Eignungsprüfungen ist kostenlos.
einen gültigen Personalausweis,
ein ärztliches Attest, das der Hausarzt frühestens drei Monate vor Beginn der Prüfungen der körperlichen Eignung ausgestellt hat und mit dem Sie für tauglich erklärt werden, die Prüfungen der körperlichen Eignung abzulegen,
In Belgien muss jeder, der sich auf eine offene Stelle bei der Feuerwehr bewerben möchte, zuerst den FBN erlangen. Innerhalb der Feuerwehr sind drei Stufen vorgesehen: einfacher, mittlerer und höherer Dienst. Um sich für Funktionen der jeweiligen Stufe zu bewerben, müssen Bewerber (m/w/x) den FBN "einfacher Dienst", den FBN "mittlerer Dienst" oder den FBN "höherer Dienst" vorlegen können.
Für eine Teilnahme an den föderalen Eignungsprüfungen ist kein Höchstalter vorgesehen. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Dies gilt nicht für Jugendliche, die die Aufnahmeprüfung für die Kadettenausbildung bestanden haben. Sie können sich für die FBN-Prüfungen der körperlichen Eignung einschreiben, bevor sie 18 Jahre alt sind.
Der FBN ist auf unbestimmte Zeit gültig, mit Ausnahme der Prüfungen der körperlichen Eignung. Letztere sind ab dem Datum des Abschlusses des Protokolls über die föderalen Eignungsprüfungen zwei Jahre gültig. Frühestens sechs Monate vor Ablauf des Zeitraums von zwei Jahren können Sie sich erneut einschreiben, um die Prüfungen der körperlichen Eignung abzulegen.
Um an den föderalen Eignungsprüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Die Feuerwehrschulen entscheiden selbst über die Art und Weise, wie sie die Prüfungen organisieren. Einige Feuerwehrschulen organisieren alle Prüfungen an ein und demselben Tag, während andere es vorziehen, die Tests über mehrere Tage zu verteilen.
Zwischen den Prüfungen der körperlichen Eignung ist eine Erholungszeit von einer Minute vorgesehen.
Für den Kompetenztest "einfacher Dienst" finden Sie hier einige Beispiele: Kompetenztest - für das Personal im einfachen Dienst | Freiwillige Feuerwehr (pompier.be). Über den Kompetenztest "höherer Dienst" erfahren Sie mehr im Lehrplan. Dieser ist hier zu finden: Kompetenztest - für das Personal im höheren Dienst | Freiwillige Feuerwehr (pompier.be).
Bei den Kompetenztests "einfacher Dienst" und "mittlerer Dienst" dürfen Sie keinen Taschenrechner benutzen. Beim Kompetenztest "höherer Dienst" ist ein Taschenrechner erlaubt.
Der Kompetenztest für das Personal im einfachen Dienst besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von 90 Minuten beantwortet werden müssen:
Pro korrekte Antwort erhält man einen Punkt. Bei einer falschen Antwort wird 1/3 Punkt abgezogen. Wird nicht geantwortet, erhält man null Punkte.
Der Kompetenztest für das Personal im mittleren Dienst besteht aus einer Postkorbübung und einem wissenschaftlichen Test.
Der Kompetenztest für das Personal im höheren Dienst besteht aus einer Postkorbübung, einem wissenschaftlichen Test und einer Kommunikationsprüfung.
Musterfragen für Kompetenztests finden Sie hier: Kompetenztest - für das Personal im einfachen Dienst | Freiwillige Feuerwehr (pompier.be)
Die Feuerwehr sucht vor allem handwerklich versierte Personen. Als Feuerwehrmann (m/w/x) müssen Sie nämlich oft mit technischem Material umgehen. Anhand des Tests der handwerklichen Fertigkeiten wird die Geschicklichkeit zukünftiger Feuerwehrleute getestet. Über welche Kenntnisse sollte man unbedingt verfügen? In jedem Fall sollten Sie unbedingt über Grundkenntnisse im Installationsbereich, in der Holzbearbeitung und in Elektrizität verfügen (messen, sägen, bohren, schrauben usw.). Sie müssen insgesamt zwei praktische Prüfungen bestehen. Sicherlich können Sie sich darin üben, aber eine regelmäßige handwerkliche Betätigung ist von Vorteil.
Die körperliche Eignung der Bewerber wird auf der Grundlage von zehn Tests beurteilt. Die Teile A und B haben Ausschlusscharakter. Für die Tests C bis K müssen die Bewerber 7 von 9 Tests bestehen.
A. Lauftest: Innerhalb von 2 Minuten und 45 Sekunden 600 Meter laufen.
B. Leitertest: Innerhalb von 5 Minuten eine 30 m hohe Drehleiter erklimmen.
C. Klimmzüge: Männliche Bewerber ziehen sich an einer Querstange 5 Mal auf Stirnhöhe hoch. Weibliche Bewerber ziehen sich an der Querstange ein Mal auf Kinnhöhe hoch und halten diese Position 20 Sekunden lang.
D. Klettern: Innerhalb von 60 Sekunden zu einem 180 cm hohen Balken laufen, darüber klettern und zurücklaufen.
E. Gleichgewicht: Innerhalb von 60 Sekunden über eine Leiter auf einen 180 cm hohen Balken steigen, darauf 3 Meter weit gehen und nach einer Drehung um 180° zurückgehen.
F. Gehockt gehen: Innerhalb von 21 Sekunden gehockt und mit vor der Brust gekreuzten Armen über eine Strecke von 8 m und zurück gehen.
G. Liegestütz: 23 Liegestütze ausführen.
H. Plane schleppen: Innerhalb von 33 Sekunden eine mit 80 kg Sandsäcken beschwerte Plane über eine Strecke von 15 m und zurück schleppen.
I. Schlauch schleppen: Innerhalb von 11 Sekunden einen 20 Meter langen mit Wasser gefüllten Schlauch über eine Strecke von 15 m schleppen.
J. Schlauch einziehen: Innerhalb von 19 Sekunden einen 20 m langen nicht mit Wasser gefüllten Schlauch einziehen.
K. Treppensteigen: Innerhalb von 53 Sekunden Stufen bis zu einer Höhe von 22,6 m hinaufsteigen. Bei einer Tritthöhe von 17 cm entspricht dies beispielsweise 133 Stufen. Die Höhe entspricht etwa 7 Stockwerken.
Mindestens einmal pro Jahr wird eine föderale Eignungsprüfung zur Erlangung des FBN auf Deutsch organisiert.
Mit diesem Test soll sichergestellt werden, dass Bewerber, die zwar ein Masterdiplom besitzen, über ein Mindestmaß an wissenschaftlichen Kenntnissen verfügen, um die Ausbildung für Personal im höheren Dienst absolvieren zu können. Der Test umfasst 12 Fragen (3 in Mathematik, 3 in Chemie und 6 in Physik).
Über den Kompetenztest "höherer Dienst" erfahren Sie mehr im Lehrplan. Dieser ist hier zu finden.
Nein, der FBN der Feuerwehr entspricht inhaltlich dem FBN des Zivilschutzes. Da laut Verwaltungsstatut davon ausgegangen wird, dass die Mitglieder sowohl des Einsatzpersonals als auch des freiwilligen Personals der Feuerwehr und des Zivilschutzes diese Bedingung erfüllt haben, sind Sie von der Erlangung des FBN befreit.
Ja, das ist möglich. Sie sind nicht verpflichtet, die 3 Module des FBN in derselben Schule abzulegen.
Die föderalen Eignungsprüfungen werden in drei Modulen organisiert:
1. Modul 1: Kompetenztest,
2. Modul 2: Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten,
3. Modul 3: Prüfungen der körperlichen Eignung.
Nach jedem Modul erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, auf der vermerkt ist, ob Sie bestanden oder nicht bestanden haben.
Wenn Sie den Kompetenztest von Modul 1, aber nicht den Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten von Modul 2 bestanden haben, müssen Sie nur den Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten von Modul 2 und die Prüfungen der körperlichen Eignung von Modul 3 ablegen.
Wenn Sie den Kompetenztest von Modul 1 und den Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten von Modul 2, aber nicht die Prüfungen der körperlichen Eignung von Modul 3 bestanden haben, müssen Sie nur die Prüfungen der körperlichen Eignung von Modul 3 ablegen.
Wenn Sie über ein Diplom des Sekundarunterrichts verfügen, sind Sie vom Kompetenztest "einfacher Dienst" befreit. In diesem Fall müssen Sie nicht den Kompetenztest bestehen.
In der Tat müssen Sie den FBN erlangen: Nur Feuerwehrleute im aktiven Dienst sind vom FBN befreit.
Das ist möglich. Es wäre jedoch ratsam, dass Sie sich vorher an den Arzt wenden, der mit der Hilfeleistungszone, in der Sie arbeiten möchten, zusammenarbeitet, damit überprüft wird, ob Sie die medizinische Kontrolle bestehen würden.
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, müssen Sie diese wiederholen. Hierfür gibt es keine Wartezeit. Sie können sich sofort wieder für diese Prüfung einschreiben.
Wenn Sie über ein Diplom oder Studienzeugnis des sechsten oder siebten Jahres des Sekundarunterrichts verfügen, sind Sie vom Kompetenztest "einfacher Dienst" befreit. Es gibt keine Befreiungen vom Kompetenztest "mittlerer Dienst" oder "höherer Dienst".
Unterlagen können nur im JPEG-Format hochgeladen werden. Am besten machen Sie ein deutliches Foto der Unterlage, das Sie dann hochladen.
Nein, alle Unterlagen müssen über diese Website hochgeladen werden. Falls Sie nicht über einen PC verfügen, können Sie sich zur organisierenden Feuerwehrschule begeben, um vor Ort alles über diese Website hochzuladen.
Sie können sich in das Profil einloggen, mit dem Sie sich eingeschrieben haben, und hier Ihre Daten anpassen oder Ihre Einschreibung löschen. Falls dies nicht über Ihr Profil gelingt, kontaktieren Sie die Feuerwehrschule, in der die Prüfung stattfindet, um Anpassungen an Ihren Daten oder an Ihrer Einschreibung vornehmen zu lassen.
Sie können die FBN-Prüfungen in einer Provinz und einer Sprache Ihrer Wahl ablegen. In der Wallonie werden die FBN-Prüfungen nur auf Französisch und in Flandern nur auf Niederländisch organisiert. Der föderale Befähigungsnachweis ist in ganz Belgien gültig, unabhängig von der Sprache, in der Sie ihn erlangt haben.
Um sich für den FBN "einfacher Dienst" einzuschreiben, ist kein Diplom erforderlich. Um sich für den FBN "mittlerer Dienst" einzuschreiben, müssen Sie über ein Bachelordiplom (oder ein gleichwertiges Diplom) verfügen. Um sich für den FBN "höherer Dienst" einzuschreiben, müssen Sie über ein Masterdiplom (oder ein gleichwertiges Diplom) verfügen. Dabei ist nicht relevant, über welches spezifische Bachelor- oder Masterdiplom Sie verfügen.
Wenn Sie sich über diese Website für eine spezifische Prüfung eingeschrieben haben, erhalten Sie automatisch eine E-Mail, in der
Nein, Sie können sich nur an jeweils einer Schule für dieselbe Prüfung einschreiben.
Wenn auf der Website eine Prüfung durchgestrichen ist, bedeutet dies, dass alle Plätze vergeben sind und eine Einschreibung dafür nicht mehr möglich ist.
Wenn Sie bereits über den FBN "einfacher Dienst" verfügen, sind Sie vom Test der handwerklichen Fertigkeiten und von den Prüfungen der körperlichen Eignung befreit und brauchen Sie nur den Kompetenztest erneut abzulegen. Dies gilt sowohl für den FBN "mittlerer Dienst" als auch für den FBN "höherer Dienst". Der FBN ist auf unbestimmte Zeit gültig, mit Ausnahme der Prüfungen der körperlichen Eignung, die ab dem Datum des Abschlusses des Protokolls über die föderalen Eignungsprüfungen zwei Jahre gültig sind. Bitte beachten Sie, dass Sie für den FBN "mittlerer Dienst" über ein Bachelordiplom (oder ein gleichwertiges Diplom) und für den FBN "höherer Dienst" über ein Masterdiplom (oder ein gleichwertiges Diplom) verfügen müssen.
Ab dem Alter von 16 Jahren können Sie eine Ausbildung für Feuerwehrkadetten an einer Feuerwehrschule absolvieren.
Ab dem Alter von 12 Jahren können Sie bei der Jugendfeuerwehr mitmachen.
Hier finden Sie alle Informationen über die Ausbildung für Feuerwehrkadetten und die Jugendfeuerwehr.
Für solche Fragen wenden Sie sich besser unmittelbar an die Hilfeleistungszone, in der Sie gerne arbeiten würden.
Wenn Sie bei der Feuerwehr oder beim Zivilschutz in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz arbeiten, dann wird davon ausgegangen, dass Sie über einen FBN "einfacher Dienst" verfügen. Wenn Sie Unteroffizier oder Offizier (m/w/x) in einem dieser Länder sind, sind Sie vom FBN "mittlerer Dienst" befreit. Wenn Sie Kapitän, Major oder Oberst (m/w/x) in einem dieser Länder sind, sind Sie vom FBN "höherer Dienst" befreit.
Wer außerhalb dieser Länder bei der Feuerwehr arbeitet, muss alle föderalen Eignungsprüfungen ablegen, um sich auf eine Stelle bei der Feuerwehr bewerben zu können.
Hier bleibt das normale Verfahren anwendbar: Sie müssen zuerst den FBN erlangen, um sich auf eine konkrete freie Stelle bewerben zu können.
Wenn Sie bereits als Mitglied des freiwilligen Personals bzw. des Berufspersonals der Feuerwehr tätig sind und sich auf eine freie Stelle derselben Stufe in einer anderen Zone bewerben möchten, brauchen Sie keinen FBN mehr zu erlangen. Wenn Sie sich jedoch auf eine freie Stelle einer höheren Stufe bewerben, müssen Sie noch den Test der kognitiven Fähigkeiten für den FBN dieser Stufe ablegen.
Der FBN ist im ganzen Land gültig; Sie können sich also überall in Belgien bewerben - unabhängig von der Sprache. Selbstverständlich müssen Sie die Sprache der Hilfeleistungszone, bei der Sie sich bewerben, beherrschen, da die von der Zone organisierten Auswahlprüfungen auch in dieser Sprache organisiert werden.
Allgemeine Informationen über die Feuerwehr (Statut, Besoldung und Vorteile, Urlaubsarten, Anwesenheiten usw. finden Sie auf Über das Personal | Civiele Veiligheid
Eine Teilnahme ist möglich, solange Sie das Pensionsalter noch nicht erreicht haben. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Wenn Sie jünger sind und der Feuerwehr beitreten möchten, können Sie bei einer Jugendfeuerwehr in Ihrer Nähe mitmachen oder eine Kadettenausbildung beginnen. Alle Informationen über die Jugendfeuerwehr und die Kadettenschule finden Sie auf unserer Website.
Seit dem 22. August 2022 wird für die Teilnahme an einer FBN-Prüfung kein Auszug aus dem Strafregister mehr verlangt. Sie müssen bei der Anwerbung einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen; dies heißt jedoch nicht, dass im Strafregister nichts vermerkt sein darf. Im Laufe des Auswahlverfahrens (nach Erlangung des FBN) prüft die Hilfeleistungszone, inwiefern eine Bewerbung aufgrund von Vermerken auf dem Auszug für unzulässig zu erklären ist oder nicht.
Sie können sich auf eine konkrete Stelle in der Zone, in der Sie gerne arbeiten würden, bewerben. Sie finden eine Liste der offenen Stellen auf: Stellenangebote | Freiwillige Feuerwehr (ichgehezurfeuerwehr.be)
Hilfeleistungszonen können freie Stellen zur Professionalisierung ausschreiben. Freiwillige Feuerwehrleute können sich auf diese Stellen bewerben und so von der freiwilligen Feuerwehr zum Berufspersonal der Feuerwehr wechseln. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen werden. Wird der Freiwillige angenommen, legt er eine Professionalisierungsprüfung ab, die aus einem oder mehreren Tests besteht. Wenn der Bewerber erfolgreich ist, absolviert er eine Professionalisierungsprobezeit unter der Aufsicht eines Probezeitbegleiters.
Nein, Freiwillige werden nicht bevorzugt: Jeder Bewerber durchläuft dasselbe Auswahlverfahren. Dennoch haben Sie als Freiwilliger einen großen Vorsprung: Sie müssen nicht mehr Ihre Ausbildung absolvieren und sind bereits mit der Hilfeleistungszone, den Abläufen und der Ausrüstung vertraut, was Sie zu einem attraktiven Bewerber macht.
Ja, freiwillige Feuerwehrleute müssen die gleichen Etappen durchlaufen wie Berufsfeuerwehrleute, um eingestellt zu werden. Damit ein Freiwilliger ernannt wird, kann jedoch eine zusätzliche Bedingung auferlegt werden: die Wohnsitz- und Verfügbarkeitspflicht. Das bedeutet, dass freiwillige Feuerwehrleute innerhalb einer bestimmten Entfernung zur Feuerwache wohnen müssen (Wohnsitzpflicht) bzw. dass sie sich während der Rufbereitschaft eine bestimmte Zeit lang für Einsätze zur Verfügung halten müssen (Verfügbarkeitspflicht).
Genauere Informationen zu den Bedingungen der Wohnsitz- und Verfügbarkeitspflicht erhalten Sie bei der Zone oder Feuerwache, in der Sie arbeiten möchten.
Als Freiwilliger können Sie genau wie in der Berufsfeuerwehr im Dienstgrad aufsteigen, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, das richtige Brevet besitzen und die Beförderungsprüfung bestanden haben. Im Gegensatz zu den Beförderungsverfahren bei der Berufsfeuerwehr, bei denen die Hilfeleistungszone ab dem Dienstgrad eines Sergeanten zusätzliche Ausbildungen als Beförderungsbedingung verlangen kann, können in den Beförderungsverfahren für Freiwillige höchstens zwei zusätzliche Ausbildungen als Beförderungsbedingung verlangt werden.
Ja, freiwillige und Berufsfeuerwehrleute üben die gleichen Tätigkeiten aus. Da sie auf die gleiche Weise arbeiten und die gleichen Arten von Einsätzen durchführen müssen, erhalten sie auch die gleiche Ausbildung.
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Bis zum 65. Lebensjahr einschließlich gibt es kein Höchstalter. Wenn Sie jünger sind und gern zur Feuerwehr gehen möchten, können Sie sich nach einer Jugendfeuerwehr in Ihrer Gegend umsehen oder mit der Ausbildung zum Feuerwehrkadetten beginnen.
Als Freiwilliger entscheiden Sie selbst, wann Sie sich zur Verfügung halten und abrufbar sind. Es liegt also in Ihrer Hand, sich eine bestimmte Zeit lang nicht zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise in den Urlaub zu fahren. Sie müssen jedoch die für Ihre Hilfeleistungszone geltende Verfügbarkeitspflicht berücksichtigen.
Wenn es Ihnen aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht möglich ist, für einen bestimmten Zeitraum für Einsätze zur Verfügung zu stehen, kann der Zonenrat beschließen, Ihre Ernennung als Freiwilliger für einige Zeit auszusetzen.
Als Freiwilliger dürfen Sie über einen Zeitraum von 12 Monaten höchstens 24 Stunden pro Woche zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit arbeiten, wobei ein Arbeitszeitraum nie länger als 24 Stunden dauern darf, außer in Notsituationen.
In einigen Hilfeleistungszonen gibt es eine Verfügbarkeitspflicht, was bedeutet, dass Sie sich als Freiwilliger einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Zeit zur Verfügung halten müssen. Den genauen Prozentsatz können Sie bei der Zone erfragen, in der Sie arbeiten möchten.
Als Freiwilliger erhalten Sie keine "Besoldung", sondern eine "Leistungsvergütung", die auch von Ihrem Dienstgrad abhängt. Sie werden für Bereitschaftsdienste in der Feuerwache, Einsätze, Prävention, administrative oder logistische Aufgaben, Übungen und Ausbildungen bezahlt. Die Tabellen mit der Leistungsvergütung pro Stunde und Dienstgrad finden Sie in Anlage 2 zum Besoldungsstatut. Als freiwilliges Mitglied der Feuerwehr profitieren Sie von einer Steuerbefreiung von mehr als 6.000 Euro pro Jahr und einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, weil Sie sich in den Dienst der Bevölkerung stellen. Sowohl das Berufspersonal als auch das freiwillige Personal kann darüber hinaus verschiedene Arten von Zulagen erhalten.
Die Hilfeleistungszonen schließen für ihr freiwilliges Personal eine Arbeitsunfallversicherung ab. Das bedeutet, dass Sie als Freiwilliger im Fall eines Unfalls bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit oder bei einem Unfall, der sich auf dem Weg zur Feuerwache bzw. auf dem Rückweg nach Hause/zur Arbeit ereignet, Anspruch auf Entschädigung für den entstandenen Schaden haben.
Darüber hinaus schließen die Hilfeleistungszonen für das freiwillige Personal eine zusätzliche Versicherung ab, die Entschädigung für während des Dienstes auftretende Verletzungen, Krankheiten oder Todesfälle bietet.
Nein. Eine Tätigkeit bei der Polizei ist mit einer Tätigkeit bei der Feuerwehr nicht vereinbar. Sie müssen sich also entscheiden, in welcher Funktion Sie lieber arbeiten.
Als Freiwilliger dürfen Sie über einen Zeitraum von 12 Monaten höchstens 24 Stunden pro Woche zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit arbeiten, wobei ein Arbeitszeitraum nie länger als 24 Stunden dauern darf, außer in Notsituationen. Für einen Zeitraum von 7 Tagen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf 36 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Von dieser Regel kann abgewichen werden, sofern die Ruhezeit innerhalb von 14 Tagen gewährt wird.
Hilfeleistungszonen können Bewerbern für die freiwillige Feuerwehr eine Wohnsitz- und Verfügbarkeitspflicht auferlegen, die freiwillige Personalmitglieder erfüllen müssen. Dies wird immer in der Stellenausschreibung für freiwillige Feuerwehrleute angegeben.
Beispielsweise kann eine Hilfeleistungszone zur Bedingung machen, dass ein Bewerber für die freiwillige Feuerwehr innerhalb einer bestimmten Entfernung zur Feuerwache wohnt. Das ist die sogenannte Wohnsitzpflicht. Ob eine Wohnsitzpflicht besteht und wie groß die Entfernung ist, ist von Feuerwache zu Feuerwache unterschiedlich.
Genauso kann eine Hilfeleistungszone in der Stellenausschreibung eine Verfügbarkeitspflicht vorsehen. Das bedeutet, dass sich Bewerber für die freiwillige Feuerwehr verpflichten, während der Rufbereitschaft für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Die Mindestverfügbarkeit wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Hilfeleistungszone festgelegt.
Genau wie bei der Berufsfeuerwehr ist es auch für freiwillige Feuerwehrleute wichtig, sich während ihrer gesamten Laufbahn stetig fortzubilden, schließlich entwickeln sich Verfahren, Einsätze und Ausrüstung auch ständig weiter.
Dazu gibt es bei der Feuerwehr "Fortbildungen"/"ständige Weiterbildungen". Zweck der Fortbildungen ist es, bereits vorhandene Fertigkeiten und Kompetenzen zu ergänzen bzw. zu verbessern. Sie werden in der Regel an einer Feuerwehrschule absolviert. Dazu gehören z. B. Weiterbildungen über Natur- und Waldbrände, gefährliche Stoffe sowie Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Über einen Zeitraum von fünf Jahren müssen Sie mindestens 120 Stunden Fortbildung absolvieren.
Die ständige Weiterbildung umfasst mindestens 24 Stunden pro Jahr und findet in Ihrer Feuerwache oder Ihrer Zone statt. Im Zuge von ständigen Weiterbildungen lernen Sie, zoneneigenem Material umzugehen oder an bestimmten Orten in der Zone zu arbeiten, sowie die Zusammenarbeit mit Ihren direkten Kollegen. Die Zone entscheidet über Inhalt und Anzahl Stunden der ständigen Weiterbildung.
Die Feuerwehrausbildung findet in zugelassenen Ausbildungszentren der zivilen Sicherheit statt, die auch als Feuerwehrschulen bezeichnet werden. Insgesamt gibt es 11 Feuerwehrschulen, eine in jeder Provinz und eine in der Region Brüssel-Hauptstadt.
Ja, sowohl in der Wallonie als auch in Flandern und in Brüssel gibt es für bestimmte Module der Brevet-Ausbildung Bildungsurlaub.
Sobald Sie in einer Hilfeleistungszone als Feuerwehrmann/-frau auf Probe (m/w/x) angeworben werden, können Sie mit der Ausbildung zum Erwerb des Brevets B01 (Dienstgrad eines Feuerwehrmanns) beginnen. Diese Brevet-Ausbildung umfasst insgesamt 240 Stunden und besteht aus mehreren Modulen (sowohl Theorie als auch Praxis). Als Freiwilliger haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildung abends oder an den Wochenenden zu absolvieren, wodurch Sie sich Ihre Zeit besser einteilen können. Wenn Sie als Sergeant oder Kapitän auf Probe angeworben werden, dauert Ihre Ausbildung 500 bzw. 748 Stunden.
Wenn Sie mit dem Arbeitgeber Ihrer Haupttätigkeit eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, ist es durchaus möglich, dass Sie sich auch an Ihrem Arbeitsplatz zur Verfügung halten. Die praktische Organisation des Ganzen ist mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären.
Es gibt Zonen, die freiwillige Krankenwagenfahrer beschäftigen, die keine Feuerwehrleute sind. Sie müssen keine föderalen Eignungsprüfungen bestehen. Entsprechende Stellenangebote finden Sie auch auf unserer Website pompier.be/de. Die Anwerbungsbedingungen für diese Funktion sind in der Stellenausschreibung beschrieben.
Freiwillige Feuerwehrleute stehen zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit für den Feuerwehrdienst zur Verfügung. Ob Sie von zu Hause aus abrufbar sind oder eine geplante Schicht in der Feuerwache haben, ist von Wache zu Wache unterschiedlich. Genauere Informationen über die Organisation der Arbeit als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr erhalten Sie bei der Zone oder in der Wache, in der Sie arbeiten möchten.
Die Organisation der Dienstzeit hängt von der Hilfeleistungszone und der Feuerwache ab, in der Sie arbeiten. In einigen Feuerwachen werden Bereitschaftsdienste in der Wache geleistet. Das bedeutet, dass Sie in der Wache eine Schicht machen und diese gesamte Schicht als Dienstzeit angerechnet wird. Andere Wachen arbeiten mit dem System der Rufbereitschaft. Dort müssen Sie als Freiwilliger nicht in der Wache anwesend sein, sondern halten sich für bestimmte Zeiträume zur Verfügung. Der Zeitraum, in dem Sie zu einem Einsatz gerufen werden, wird dann als Dienstzeit angerechnet.
Selbstverständlich. Als Freiwilliger bilden Sie sich ständig weiter, sodass Sie auf dem neuesten Stand bleiben, was neue Technologien und Entwicklungen betrifft (z. B. Löschmethoden für Elektrofahrzeuge usw.). Darüber hinaus gibt es unzählige Bereiche, in denen Sie sich spezialisieren können, z. B. als Taucher, Gasschutzanzugträger, Ausbilder oder im Bereich Brandschutz. Sie können Mitglied des Fire Stress Teams (FiST) werden, das Menschen bei schweren Einsätzen emotional betreut. Abhängig von Ihrem Dienstgrad können Sie zusätzlich unterstützende Funktionen übernehmen. Wenn Sie hauptberuflich z. B. Automechaniker sind, können Sie in Ihrer Zone als logistisch-technischer Assistent tätig werden und die Feuerwehrfahrzeuge warten. Ebenso können Sie, wenn Sie ein Informatikstudium absolviert haben, die Aufgaben eines Verwaltungsassistenten wahrnehmen. Ab dem Dienstgrad eines Leutnants können Sie Leiter einer Feuerwache, operativer Spezialist oder Verwaltungs- und technischer Spezialist werden. Kurz gesagt: Bei der Feuerwehr wird es nie langweilig!
Wenn Sie über die besondere Berufsbezeichnung als graduierte Krankenpflegefachkraft für Intensiv- und Notfallpflege verfügen, sind Sie von der Grundausbildung und der Weiterbildung für Sanitäter-Krankenwagenfahrer befreit.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Befreiungen für Krankenpflegefachkräfte mit einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in einem zugelassenen Dienst für Intensivpflege, in einem Dienst für Intensivbehandlung, in einer zugelassenen Funktion "spezialisierte Notfallpflege" oder in einem Notaufnahmedienst. Diese Befreiungen sind in Artikel 20 des K.E. vom 13. Februar 1998 (deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 15. Dezember 2022) bestimmt, der hier in französischer und niederländischer Sprache abrufbar ist: Arrêté royal du 13 février 1998 relatif aux centres de formation et de perfectionnement des secouristes-ambulanciers. | Civiele Veiligheid (protectioncivile.be) bzw. Koninklijk besluit van 13 februari 1998 betreffende de opleidings- en vervolmakingscentra voor hulpverleners-ambulanciers. | Civiele Veiligheid (protectioncivile.be)
Diesbezügliche Informationen finden Sie auf der Website https://www.health.belgium.be/nl/gezondheid/zorgberoepen/hulpverleners-ambulanciers bzw. https://www.health.belgium.be/fr/sante/professions-de-sante/secouristes-ambulanciers.
Es gibt Zonen, in denen freiwillige Krankenwagenfahrer beschäftigt werden, die kein Mitglied der Feuerwehr sind. Dafür benötigen Sie keinen föderalen Befähigungsnachweis. Diese Stellen erscheinen auch auf unserer Website pompier.be/de. Die Anwerbungsbedingungen für diese Funktion werden im Stellenangebot beschrieben.
Auf unserer Website finden Sie eine Liste der Jugendfeuerwehren in ganz Belgien. Sind Sie interessiert? Dann wenden Sie sich an die Hilfeleistungszone, die diese Jugendfeuerwehr organisiert. Sie werden Ihnen weitere Informationen geben können.
Alle Informationen über die Jugendfeuerwehr und die Kadettenschule finden Sie auf unserer Website.