Für eine Teilnahme an den föderalen Eignungsprüfungen ist kein Höchstalter vorgesehen. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Dies gilt nicht für Jugendliche, die die Aufnahmeprüfung für die Kadettenausbildung bestanden haben. Sie können sich für die FBN-Prüfungen der körperlichen Eignung einschreiben, bevor sie 18 Jahre alt sind.

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