• einen gültigen Personalausweis, 

  • ein ärztliches Attest, das der Hausarzt frühestens drei Monate vor Beginn der Prüfungen der körperlichen Eignung ausgestellt hat und mit dem Sie für tauglich erklärt werden, die Prüfungen der körperlichen Eignung abzulegen,

 

  • für den FBN "mittlerer Dienst": ein Bachelordiplom (oder gleichwertiges Diplom); für den FBN "höherer Dienst": ein Masterdiplom (oder gleichwertiges Diplom). Für den FBN "einfacher Dienst" ist kein Diplom erforderlich, aber wenn Sie über ein Diplom des Sekundarunterrichts verfügen, können Sie damit vom Kompetenztest "einfacher Dienst" befreit werden.
FBN: Allgemeines