Nein, der FBN der Feuerwehr entspricht inhaltlich dem FBN des Zivilschutzes. Da laut Verwaltungsstatut davon ausgegangen wird, dass die Mitglieder sowohl des Einsatzpersonals als auch des freiwilligen Personals der Feuerwehr und des Zivilschutzes diese Bedingung erfüllt haben, sind Sie von der Erlangung des FBN befreit.